Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen
Das ist Ziel des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
So bekommen Patienten schneller Termine
- Terminservicestellen sind zukünftig über bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 – 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche (24/7) – erreichbar
- auch Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei Suche nach dauerhaft behandelnden Haus-, Kinder- und Jugendärzten
- in Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt
- Online-Angebot zu Terminservicestellen (damit Termine nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbart werden können)
So viele Sprechstunden müssen Ärzte künftig anbieten
- mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet)
- Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung (z.B. Haus- und Kinderärzte, konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte), müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung)
- Kassenärztliche Vereinigungen informieren im Internet über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte
- Kassenärztliche Vereinigungen überwachen Einhaltung der Mindestsprechstunden (einheitliche Prüfkriterien und jährliche Ergebnisberichte an Landes- und Zulassungsausschüsse sowie Aufsichtsbehörden)
So können Patienten künftig auf ihre Daten zugreifen
- Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen und sie darüber informieren
- Mobiler Zugriff auf medizinische Daten der ePA wird auch mittels Smartphone oder Tablet möglich
- Die Einwilligung des Versicherten in die Nutzung der medizinischen Anwendungen -unter Beachtung des Datenschutzes- wird vereinfacht