Die elektronische Gesundheitskarte ist Grundlage für die erste Anwendung der Telematikinfrastruktur – dem Versichertenstammdatenabgleich. Ab Juli 2019 muss der Versichertenstammdatenabgleich bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchgeführt werden.
Der Versichertenstammdatenabgleich umfasst Prüfung und Aktualisierung der elektronischen Gesundheitskarte. Sowohl die Prüfung als auch die Aktualisierung erfolgen automatisiert beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte. Die Online-Prüfung wird bei jedem ersten Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte im Quartal durchgeführt, die Aktualisierung nur dann, wenn das System neue Informationen meldet.
Automatische Sperrung
Beim Versichertenstammdatenabgleich wird auch geprüft, ob die elektronische Gesundheitskarte noch gültig ist. Meldet das System, die Karte ist ungültig, wird die elektronische Gesundheitskarte automatisch gesperrt. Gründe dafür sind beispielsweise Diebstahl oder Krankenkassenwechsel. Die elektronische Gesundheitskarte kann dementsprechend nicht mehr verwendet werden.
Ziel ist es, Betrug zu verhindern und ungültige elektronische Gesundheitskarten aus dem Verkehr zu ziehen.